Die Berechnung der Kosten erfolgt auf der Grundlage der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ).
Die Abrechnung der Kosten erfolgt nach Schwierigkeits-, Material- und Zeitaufwand über ein kompetentes Abrechnungszentrum. Sie erhalten in jedem Fall eine schriftliche Rechnung, die Sie unter Einhaltung einer Zahlungsfrist überweisen können.
Vereinbaren Sie in jedem Fall einen persönlichen Beratungstermin. Ein solcher Termin wird kurzfristig ermöglicht und nimmt etwa 15-30 Minuten in Anspruch. Es entstehen damit in der Regel Kosten zwischen 20 und 50€. Wir erstellen nach dieser Untersuchung und Beratung Ihrer speziellen Situation auf Ihren Wunsch einen Heil – und Kostenplan, der Ihnen eine genaue Orientierung ermöglicht, welche Kosten die Behandlung beinhaltet.
Die Kosten für die Anwendung der modernen Verfahren in einer Spezialpraxis werden zum großen Teil von den privaten Krankenversicherungen übernommen. Der gesetzlich Krankenversicherte muss, wenn er diese Behandlung in Anspruch nimmt, die hierfür entstehenden Kosten selbst tragen. Auch der Privatpatient muss dann einen Teil der Kosten selbst tragen, wenn der gewählte Tarif Kosteneinsparungen oder Begrenzungen vorsieht.
Falls gewünscht können Teilzahlungen mit bis zu 6 zinsfreien Ratenzahlungen mit unserem Abrechnungszentrum unkompliziert vereinbart werden.