DKV verweigerte Versichertem Erstattung der Fragmententfernung

Private Krankenversicherung DKV verweigerte Versichertem Erstattung der Fragmententfernung. Es klingt wie ein übler Scherz oder man glaubt sich in das Mittelalter zurückversetzt. Die DKV will ihren Versicherten die Entfernung von abgebrochenen Instrumenten aus dem Wurzelkanal nicht erstatten. Obwohl es mit einer 90%igen Erfolgssicherheit heute  mit dem Dentalmikroskop möglich ist, bleiben die DKV-Versicherten auf den Kosten allein sitzen. Es ist unglaublich!

DKV-Fall

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