Wurzelspitzenresektionen (WSR)
Wurzelspitzenresektionen (WSR) werden noch immer in großer Zahl als Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung erbracht. Immer wieder werden Wurzeln jedoch unsinnig reseziert.
Bei dieser Patientin wurden an den Zähnen 24 und 25 nach abgeschlossener Wurzelkanalbehandlung aufgrund fortbestehender Beschwerden die Wurzelspitzen chirurgisch entfernt (Abb. 1). Die Ursache der Beschwerden wurde dabei nicht ermittelt. Auf der dreidimensionalen Röntgenaufnahme (DVT) kann man eindeutig am Zahn 25 einen unbehandelten Wurzelkanal erkennen (Abb. 2). Das sicherste Verfahren zur Ermittlung der Ursache einer fortbestehenden Erkrankung ist die intrakoronale Diagnostik (IKD) mit dem Mikroskop. Erst hier kann man erkennen, dass im Zahn 24 sehr viel nekrotisches Gewebe zurück gelassen wurde (Abb. 3). Nach einer weiteren Ursachenforschung mittels IKD konnte sogar ein Wurzelriss erkannt werden (Abb. 4).
Eine WSR war demnach weder für den Zahn 24 noch für den Zahn 25 angezeigt.